Letschin will wachsen

Bebauungsplan Letschin

Unter dem Titel „Wohnen zwischen Hehl und Fuchsgraben“ hat die Gemeinde Letschin einen Bebauungsplan vorgelegt um neuen Platz für Wohnhäuser zu schaffen. Der Hintergrund ist der, dass immer mehr Familien nach Letschin ziehen wollen, es aber nicht ausreichend Bauland oder Wohnraum gibt. Bislang wurden neue Bauflächen innerhalb des Ortes erschlossen. Nun soll auch die Ortsgrenze verschoben werden, damit mehr Platz zum Bebauen entsteht.

Hier seht ihr das Gebiet um das es bei dem Bauvorhaben geht

Ein Dorf ist durch so genannte Flurkarten ganz genau kartografiert. Hier kann direkt gesehen werden, welche Flächen und Flurstücke wem gehören und um welche Art von Fläche es sich handelt. Alles was über die Dorfgrenze hinaus geht ist der so genannte Außenbereich. Hier darf nicht gebaut werden. Oft grenzen hier aber die landwirtschaftlich genutzten Flächen an und Bauern und Landwirtinnen dürfen hier Stallungen oder Scheunen für Tiere oder Geräte bauen.

In Letschin soll nun eine neue Fläche von 3,1 Hektar geschaffen werden, wo neue Häuser gebaut werden dürfen. Dabei handelt es sich um die Fläche zwischen Hehl und Fuchsgraben. Teilweise handelt es sich dabei um Grünfläche, also Wiesen oder Felder mit und ohne Baumbestand. Aber die Außengrenze des Dorfes soll auch ein Stück erweitert werden und dafür Fläche von den angrenzenden Feldern genutzt werden. Auf diesen 3 Hektar soll dann die Hälfte für ein neues Wohngebiet benutzt werden. 1,2 Hektar soll als Grünfläche erhalten und befplanzt werden und auf 0,4 Hektar werden neue Straßen und Wege gebaut.

Diese Vorhaben werden in der Gemeinde geplant und dann durch die Gremien entschlossen. Bei solchen Vorhaben müssen aber auch immer alle Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Das heißt es werden alle Planungsschritte und Vorhaben veröffentlicht damit das Vorhaben transparent und sichtbar ist und gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, Einwände, Bedenken oder Vorschläge einzubringen. Seit 2019 wurden diese Beteiligungsrechte mit dem neuen Paragraphen 18a in der Kommunalverfassung von Brandenburg auf Kinder- und Jugendliche erweitert. Das bedeutet dass auch ihr Einsprüche erheben könnt oder eure Wünsche mit einbringen dürft. Falls ihr euch zum Beispiel einen Spielplatz oder Spielgeräte auf der Grünfläche des Plangebietes wünscht, dann könnt ihr dies mir oder der Gemeinde direkt mitteilen und ich trage eure Wünsche dann vor der Gemeindevertretung vor.
Bei diesem Bauvorhaben gilt die Einspruchsfrist noch bis zum 24. November. Bis dahin könnt ihr also noch eure Einwände vorbringen.

Alle Details zum Vorhaben findet ihr auf der Internetseite der Gemeinde -> hier klicken